Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die  nachfolgenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  gelten  für  alle  Geschäfte  zwischen  der mobileObjects GmbH und Unternehmern oder Verbrauchern deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsabschluss anerkennen.
  2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ferner den Verkauf und die Lieferung von Hardware,  insbesondere  Mobilfunkgeräten,  Zubehör,  SIM  Karten,  sowie  Ersatzteilen  (nachfolgend insgesamt „Endgeräte“  genannt)  durch  die  mobileObjects  GmbH.  Sämtliche  Kaufverträge  zwischen  der mobileObjects  GmbH  und  dem  Käufer  kommen  ausschließlich  unter  Einbeziehung  der  nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
  3. Eigenen  Bedingungen  des  Käufers  oder  Bestellers  wird  an  dieser  Stelle  ausdrücklich  widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der  mobileObjects  GmbH.  Dies  gilt  auch  dann,  wenn  der  Käufer  oder  Besteller  in  einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
  4. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der mobileObjects GmbH schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
  5. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder  eine  rechtsfähige  Personengesellschaft,  die  bei  Abschluss  des  Vertrages  in  Ausübung  ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  6. Verbraucher  im  Sinne  dieser  allgemeinen  Geschäftsbedingungen  ist  jede  natürliche  Person,  die  ein Rechtsgeschäft  zu  einem  Zweck  abschließt,  der  weder  ihrer  gewerblichen  noch  ihrer  selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot

  1. Angebote sind freibleibend, es sein denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
  2. Auskünfte,  Ratschläge  oder  Empfehlungen  auch  durch  Mitarbeiter  werden  erst  bindend  mit  ihrer schriftlichen Bestätigung.
  3. Zusicherungen  liegen  erst  dann  vor,  wenn  sie  von  der  mobileObjects  GmbH  schriftlich  als  solche bezeichnet werden.
  4. Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten unterliegen  aufgrund  der  fortschreitenden  Entwicklung  Änderungen.  Die  Angaben  sind  daher  nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
  5. Die mobileObjects GmbH behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

§ 3 Preise

  1. Die  vereinbarten  Preise  gelten  in  Euro  und  verstehen  sich  netto  ab  Sitz  der  mobileObjects  GmbH  in Büren.  Hinzu  kommen  Auslieferungs-,  Transport-  und  Verpackungskosten  sowie  die  zum  Zeitpunkt  der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Bei Nachbestelllungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung.
  2. Bei  Preis-  und  Kostenerhöhungen  zwischen  Auftragsbestätigung  und  Lieferung  ist  die  mobileObjects GmbH  berechtigt,  eine  entsprechende  Berichtigung  der  Preise  vorzunehmen,  soweit  es  sich  um Handelsgeschäfte bzw. Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die innerhalb von vier Monaten nach Bestellung abgewickelt werden,  ist  die  mobileObjects  GmbH  für  diesen  Zeitraum  an  die  bestätigten  Preise  gebunden.  Bei Bestellungen  auf  Abruf  ist für  die  Berechnung  dieser Frist  der  Zeitraum  zwischen  Bestellung  und  Abruf maßgebend.

§ 4 Lieferung

  1. Die mobileObjects GmbH ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne  entsprechende  schriftliche  Garantie  verstehen  sich  diese  Angaben  jedoch  nur  als  annähernd.  Sie stehen ferner

    mobileObjects GmbH
    Im Mersch 52
    D-33165 Lichtenau

    Kontakt
    Tel.: +49 (0)5292 / 89891 0
    Fax: +49 (0)5292 / 89891 20
    E-Mail: info@mobileObjects.de
    Web: www.mobileObjects.de

    Geschäftsführer Karl-Heinz Kolle  
    Handelsregister  
    Amtsgericht Paderborn HRB 16618
    USt.-ID: DE215727962
    Steuer Nr.: 339/5976/2829

    unter  dem  Vorbehalt  der  rechtzeitigen,  ausreichenden  und  ordnungsgemäßen  Selbstbelieferung  durch Vorlieferanten bzw. Hersteller.
  2. Auftragsänderungen  führen  zur  Aufhebung  vereinbarter  Termine  und  Fristen,  sofern  keine  neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden.
  3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer)  und  allen  übrigen  nicht  von  der  mobileObjects  GmbH  zu  vertretenden  Umständen  um  eine angemessene Frist.
  4. Die  Liefer-  bzw.  Leistungsfrist  gilt  gegenüber  Unternehmern  auch  dann  als  eingehalten,  wenn  der Auftragsgegenstand nach Anzeige der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach einer Woche abgerufen bzw. abgeholt wird. Verzögert sich die Lieferung bzw. Abnahme infolge von Umständen, die der Käufer bzw. Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, sofern er Unternehmer ist, nach Ablauf von einer Woche ab Bekanntgabe der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft an gerechnet, die bei  der mobileObjects  GmbH  oder Dritten entstehenden  Lagerkosten  berechnet.  Im  gleichen  Zeitpunkt geht  das  Lagerrisiko  auf  den  Käufer  bzw.  Besteller  über.  Bleibt  der  Käufer  bzw.  Besteller,  soweit  er Unternehmer ist, nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme länger als 2 Wochen in Rückstand, so ist  die  mobileObjects  GmbH  nach  vorheriger  Setzung  einer  Nachfrist  von  2  Wochen  nach  ihrer  Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  5. Der  Versand  erfolgt  nach  der  freien  Wahl  der  mobileObjects  GmbH.  Die  Transportgefahr  geht  mit
    Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer bzw. Bestellers über. Die Lieferung
    erfolgt  in  handelsüblicher Verpackung;  erforderliche Sonderverpackungen  gehen  zu  Lasten  des Käufers
    bzw. Bestellers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher
    Vereinbarung.  Fracht-  und  kostenfreie  Versendung  erfolgt  nur  nach  besonderer  schriftlicher Vereinbarung.  Individualvereinbarungen  bleiben  von  der  vorstehenden  Regelung  unberührt.  Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.
  6. Der  Käufer  bzw.  Besteller  kann  4  Wochen  nach  Überschreitung  eines  unverbindlichen  Liefer-  bzw. Leistungstermins  oder  einer  unverbindlichen  Lieferfrist  die  mobileObjects  GmbH  auffordern,  binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die mobileObjects GmbH in Verzug. Der Käufer bzw. Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer bzw. Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der mobileObjects GmbH vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  7. Schadensersatz  gemäß  §  4  Abs.  2  dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  kann  der  Käufer  bzw. Besteller nur verlangen, wenn der mobileObjects GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber Verbrauchern haftet die mobileObjects GmbH auch im Falle der leichten Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10% des Kaufpreises.
  8. Sofern  es  sich  bei  dem  Käufer  bzw.  Besteller  um  einen  Unternehmer  handelt,  ist  die  mobileObjects GmbH zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Abnahme

  1. Der Käufer bzw. Besteller ist verpflichtet, falls im Angebot aufgeführten Positionen storniert oder nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Angebotsannahme abgenommen werden eine Stornogebühr in Höhe  von  25%  der  jeweiligen  Angebotsposition  zu  zahlen.  Nach  dem  Ablauf  einer  dem  Käufer  bzw. Besteller  gesetzten  angemessenen  Nachfrist  ist  die  mobileObjects  GmbH  dazu  berechtigt,  vom  Vertrag zurückzutreten.
  2. Von der mobileObjects GmbH auftragsgemäß gelieferte und installierte Produkte wird der Käufer bzw. Besteller  unverzüglich  testen.  Funktionieren  die  Produkte  im  Wesentlichen  vertragsgerecht,  wird  der Käufer bzw. Besteller unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Käufer bzw. Besteller die Abnahme, hat er der mobileObjects GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach  Installation  konkrete  Fehler  mit  genauer  Beschreibung  in  einem  Fehlerprotokoll  zu  melden.  Geht innerhalb  des  genannten  Zeitraums  weder  eine  Abnahmeerklärung  noch  eine  Fehlermeldung  bei  der mobileObjects GmbH ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Käufer bzw. Besteller die Abnahme nicht verweigern.

§ 6 Dauer und Kündigung des Vertrags

Als  Beginn  der  Leistungsverpflichtung  (Nutzungsbeginn)  wird  die  Freischaltung  des  Kundenportals vereinbart. Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieser  Zeit  automatisch  um  weitere  12  Monate  sofern  keine  schriftliche  Kündigung  erfolgt  ist.  Die Kündigungsfrist  beträgt  drei  Monate  zum  Ablauf  der  vereinbarten  Vertragsdauer.  Die  Kündigung  aus wichtigem  Grund  bleiben  unberührt.  Eine  Zugriffsmöglichkeit  des  Kunden  auf  die  Datenbestände  wird nach Beendigung des Vertrages schon aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr gegeben sein.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Ist der Käufer bzw. Besteller Verbraucher, gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Leistet die mobileObjects GmbH oder der Hersteller eines durch die mobileObjects GmbH vertriebenen Produkts eine Garantie, die darüber hinausgeht, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Diese Garantie geben wir in vollem Umfang an unsere Käufer bzw. Besteller weiter.
  2. Die mobileObjects GmbH liefert die Endgeräte nach dem jeweiligen Stand der Technik und in der vom Hersteller  angebotenen  Form.  Sie  behält  sich  für  den  Käufer  zumutbare  Veränderungen  vor,  die  den wesentlichen Inhalt der Leistung unberührt lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt und der Verbesserung der Funktionalität dienen.
  3. Dem  Käufer  bzw.  Besteller  ist  bekannt,  dass  Software  mit  Hinblick  auf  die  vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die mobileObjects GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
  4. Soweit  anderweitig  keine  speziellen  Regelungen  getroffen  sind,  leistet  die  mobileObjects  GmbH  wie folgt Gewähr:
    a)  Die  mobileObjects  GmbH  gewährleistet,  dass  die  Software  der  in  der  Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht.
    b)  Der  Käufer  bzw.  Besteller  hat  Mängel  unverzüglich  nach  Entdeckung  schriftlich  unter  detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.  
    c)  Die  mobileObjects  GmbH  behält  sich  vor,  Mängel  nach  Wahl  durch  Nachbesserung,  Austausch  mit fehlerfreier  Ware  oder  durch  Änderung  der  Leistung  zu  beseitigen.  Falls  die  mobileObjects  GmbH Mängelbeseitigung  durch  Änderung  der  Leistung  vornimmt,  wird  die  mobileObjects  GmbH  den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Käufer bzw. Besteller wesentlichen Aspekten ändern.  Der  Käufer  bzw.  Besteller  wird  die  mobileObjects  GmbH  bei  der  Beseitigung  im  erforderlichen Umfang unterstützen.
    d) Der Käufer bzw. Besteller kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    e)  Bei  nur  unerheblicher  Minderung  des  Werts  oder  der  Tauglichkeit  der  Leistung  ist  der  Rücktritt ausgeschlossen.
  5. Werden  vom  Käufer  bzw.  Besteller  oder  von  Dritten  Veränderungen  an  der  Software  oder  den Endgeräten  vorgenommen,  so  erlischt  der  Gewährleistungsanspruch,  es  sei  denn,  der  Käufer  bzw. Besteller weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
  6. Der Käufer bzw. Besteller ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  7. Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die mobileObjects GmbH zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Käufer bzw. Bestellers nicht zumutbar.
  8. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden,  die  mittelbar  oder  unmittelbar  auf  die  von  der  mobileObjects  GmbH  gelieferten Gegenstände/Leistungen/Software  zurückzuführen  sind,  insbesondere  für  verlorene  oder  defekte Datenbestände, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Weitere  Ansprüche  des  Käufer  bzw.  Bestellers  gegen  die  mobileObjects  GmbH  und  seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
  9. Die mobileObjects GmbH übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch unausgesprochen, für Handbücher und die darin beschriebene Software/Endgeräte, ihre Qualität, Durchführbarkeit/Funktion, Verwendbarkeit  für  einen  bestimmten  Zweck  oder  Ihre  Verkäuflichkeit.  Das  Risiko  für  Qualität  und Durchführbarkeit  liegt  allein  beim  Käufer.  In  keinem  Fall  ist  die  mobileObjects  GmbH  haftbar  für irgendwelche  direkt  oder  indirekt  verursachten  oder  folgenden  Schäden,  die  aus  der  Verwendung  der Software/Hardware  oder  des  Handbuches  entstehen,  selbst  wenn  die  mobileObjects  GmbH  auf  die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
  10. Bei  den  Produkten  der  mobileObjects  GmbH  handelt  es  sich  um  komplexe  Software.  Es  ist  daher unbedingt erforderlich, dass die Installation durch besonders geschultes Personal erfolgt. Ist dies nicht der Fall,  so  kann  die  mobileObjects  GmbH  keine  Gewähr  für  ein  ordnungsgemäßes  Funktionieren übernehmen.
  11. Für Fehler und falsche Informationen in den FMS Daten oder Lenk- und Ruhezeiten die fahrzeugseitig auftreten, sowie Fehlern bei den GPS Signalen kann die mobileObjects GmbH nicht belangt werden.
  12. Bei  der  Verwendung  von  eigenen  SIM  Karten  übernimmt  die  mobileObjects  GmbH  keine
    Verantwortung bei Überschreitung des vertraglich festgelegten Datenvolumens. Auf die notwendige und ausschließliche  Verwendung  von  SIM  Karten  mit  begrenzten  Datenvolumen  bzw.  Datenpooling  wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

§ 8 Fälligkeit und Zahlung

  1. Ist der Kaufpreis nicht sofort, sondern auf Rechnung zahlbar so ist der Rechnungsbetrag 8 Tage nach Rechnungsdatum beim Käufer bzw. Besteller fällig, d.h. der Rechnungsbetrag muss spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum  einem  in  der  Rechnung  angegebenen  Konto  gutgeschrieben  sein.  Die  mobileObjects GmbH  weist  darauf  hin,  dass  der  Käufer  bzw.  Besteller  auch  ohne Mahnung  bei  Nichtzahlung  bzw.  bei Rücklastschriften fälliger Rechnungsbeträge gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.
  2. Die  Zahlung  mittels  SEPA-Lastschriftverfahren  (SingleEuroPaymentsArea)  gilt  als  vereinbart.  Der Vertrags- partner der mobileObjects GmbH erteilt ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat. Hierzu gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch die mobileObjects GmbH in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 2 (zwei) Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/ „Prenotification“).  Der  abgebuchte  Betrag  kann  im  Einzelfall  von  dem  in  der  Rechnung  bzw.  in  der Vorabinformation mitgeteilten  Betrag  abweichen,  wenn  der  Vertragspartner  im  Zeitraum  zwischen  der Erstellung  der  Rechnung  bzw.  der  Übermittlung  der  Vorabinformation  und  dem  Fälligkeitsdatum Gutschriften und/oder Korrekturbelege erhalten hat bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der abgebuchte  Betrag  kann  im  Einzelfall  von  dem  in  der  einzelnen  Rechnung  bzw.  in  der  einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner der mobileObjects GmbH das SEPA  -Mandat  als  Rahmenmandat  für  mehrere  Vertragsverhältnisse  erteilt  hat,  der  Kunde  für  jedes Vertragsverhältnis vereinbarungsgemäß eine gesonderte Rechnung -und entsprechend eine gesonderte Vorabinformation – erhält, jedoch die jeweiligen Rechnungsbeträge das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In  diesem  Fall  wird  zum  Fälligkeitsdatum  der  Gesamtbetrag  (=  Summe  aus  beiden  Rechnungen) eingezogen.  Der  Vertragspartner  ist  verpflichtet  für  ausreichende  Deckung  auf  dem  im  SEPA-Mandat bezeichneten  Konto  zu  sorgen  und  sicherzustellen,  dass  die  fälligen  Beträge  durch  die  mobileObjects GmbH eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Vertragspartner im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
  3. Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung, in jedem Falle nur erfüllungshalber, d.h., die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- oder Scheckbetrag dem Konto der mobileObjects GmbH unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
  4. Gerät  der  Käufer  bzw.  Besteller  mit  Zahlungen  in  Verzug,  ist  die  mobileObjects  GmbH  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der Mehrwertsteuer  zu  fordern.  Die  Verzugszinsen  belaufen  sich  auf 5%  über  dem jeweiligen  Basissatz  der Deutschen Bundesbank, sofern der Käufer Verbraucher ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Dem Käufer bzw. Besteller bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  5. Schuldet  der  Käufer  bzw.  Besteller  der  mobileObjects  GmbH  mehrere  Zahlungen  gleichzeitig,  wird  - sofern  der  Käufer  bzw.  Besteller  keine  Tilgungsbestimmung  getroffen  hat  -  zunächst  die  fällige  Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
  6. Kommt  der  Käufer  bzw.  Besteller  seinen  Zahlungsverpflichtungen  oder  den  sich  aus  dem Eigentumsvorbehalt  ergebenden  Verpflichtungen  nicht  oder  nicht  pünktlich  nach,  so  wird  die  gesamte Restschuld  –  auch  gestundete  Forderungen  -  sofort  fällig,  auch  soweit  Wechsel  mit  späterer  Fälligkeit laufen.  Gleiches  gilt,  wenn  der  mobileObjects  GmbH  eine  ungünstige  Finanzlage  des  Käufers  bzw. Bestellers bekannt wird.
  7. Der Käufer bzw. Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder
    rechtskräftig  festgestellt  wurden.  Ein  Zurückbehaltungsrecht  ist  gegenüber  Unternehmern ausgeschlossen.  Ist  der  Käufer  bzw.  Besteller  Verbraucher,  so  stehen  ihm  Zurückbehaltungsrechte  nur aufgrund von Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.
  8. Veränderungen  in  der  Inhaberschaft,  der  Gesellschaftsform  oder  sonstige,  die  wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände, sowie Änderungen von Anschriften sind der mobileObjects GmbH unverzüglich  schriftlich  anzuzeigen.  Für  Änderungen  nach  Fakturierung  wird  eine  einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- erhoben. Ferner berechtigen Sie die mobileObjects GmbH nach ihrer  Wahl  sofortige  Zahlung  oder  Sicherheitsleistung  wegen  fälliger  oder  gestundeter  Ansprüche  aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  9. Die Rechnung wird per E-Mail an den Nutzer übersandt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die mobileObjects GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Endgeräten, Gegenständen und Programmträgern  sowie  das  Nutzungsrechte  an  der  darauf  enthaltenen  Software  bis  zur  vollständigen Bezahlung  aller  aus  der  Geschäftsverbindung  gegenüber  dem  Käufer  entstandenen  oder  noch entstehenden  Forderungen,  gleich  welcher  Art  und  welchen  Rechtsgrundes,  vor.  Bei  laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Sofern die mobileObjects GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erhebt, ist der Käufer bzw. Besteller verpflichtet, mobileObjects GmbH von allen  gerichtlichen  und  außergerichtlichen  Kosten  freizustellen,  die  mobileObjects  GmbH  nicht  bei  den pfändbaren Dritten hereinholen kann.  
  2. Ist  der  Käufer  bzw.  Besteller  Kaufmann,  so  gelten  die  vorstehenden  Vorbehalte  bis  zur  restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch  dann,  wenn  einzelne  oder  sämtliche  Forderungen  der  mobileObjects  GmbH  in  eine  laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an  den  Programmträgern  erwirbt  der  Käufer  bzw.  Besteller  die  in  der  Produktlizenz  spezifizierten Nutzungsrechte.
  3. Der Käufer bzw. Besteller hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die mobileObjects GmbH  zu  verwahren  und  auf  seine  Kosten  ausreichend  gegen  Feuer,  Wasser,  Diebstahl  und  sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Käufer bzw. Besteller tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die mobileObjects GmbH ab. Die mobileObjects GmbH nimmt die Abtretung an.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers bzw. Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist mobileObjects GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers bzw. Bestellers zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Käufer bzw.  Bestellers  gegen  Dritte  zu  verlangen.  Diese  Rechte  bestehen  auch  dann,  wenn  die  gesicherten Forderungen verjährt sind. Die mobileObjects GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten  und  unter  Anrechnung  auf  offene  Forderungen  diese  aus  dem  Veräußerungserlös  zu befriedigen.
  5. Bei  einem  Rücknahmerecht  der  mobileObjects  GmbH  gemäß  vorstehendem  Absatz  ist  die mobileObjects  GmbH  berechtigt,  die  sich  noch  im  Besitz  des  Käufer  bzw.  Bestellers  befindliche Vorbehaltsware  abzuholen.  Der  Käufer  bzw.  Besteller  hat  den  zur  Abholung  der  Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern  der mobileObjects  GmbH den  Zutritt  zu  den  Geschäftsräumen  während  der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
  6. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  7. Der  Eigentumsvorbehalt  wird  auf  Anforderung  des  Käufers  bzw.  Bestellers  freigegeben,  wenn  der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort  für  Zahlungen  und  Lieferungen,  auch  in  Wechsel-  oder  Schecksachen,  ist  der  Sitz  der mobileObjects GmbH.
  2. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer bzw. Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts  oder  ein  öffentlich-rechtliches  Sondervermögen  ist,  für  alle  sich  aus  dem  Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Paderborn.
  3. Dies gilt auch, wenn der Käufer bzw. Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort  außerhalb  der  Bundesrepublik  Deutschland  begründet  oder  der  Wohnsitz  oder  der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 11 Schutzrechte Dritter

Der Käufer bzw. Besteller verpflichtet sich, die mobileObjects GmbH von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software, Softwareteilen und Endgeräten unverzüglich in Kenntnis zu setzen und  die  mobileObjects  GmbH  auf  ihre  Kosten  die  Rechtsverteidigung  zu  überlassen.  Die  mobileObjects GmbH  ist  berechtigt,  auf  Grund  der  Schutzrechtsbehauptungen  Dritter  notwendige  Änderungen  der Software,  Softwareteilen  und  Endgeräte  auf  eigene Kosten  auch  bei  ausgelieferter  und  bezahlter Ware durchzuführen.

§ 12 Datenschutz

  1. 1.  Die  mobileObjects  GmbH  erhebt  die  Daten  des  Käufers  bzw.  Bestellers  zum  Zweck  der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DS-GVO.
  2. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften die weitere Verwendung, insbesondere die Aufbewahrung der Daten verlangen  oder  die ausdrückliche  Erlaubnis  durch  Gesetz  oder  Ihre Einwilligung  vorliegt,  werden erfasste Daten zum Ende des Vertragsverhältnisses gelöscht.
  3. Die mobileObjects GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden,  die  gesetzlichen  Datenschutzbestimmungen  beachten.  Die  mobileObjects  GmbH  weist  jedoch darauf hin, dass es bei Online-Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die die mobileObjects GmbH keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der mobileObjects GmbH für solche Verstöße nicht besteht.
  4. Sofern ein Download von Informationen aus dem Online-Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur selbst genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte  ist  unzulässig.  Sämtliche  Angaben  und  Informationen  im  Rahmen  des  Online-Angebotes  sind unverbindlich.
  5. Sofern die Inhalte der Internetseiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt die Verwendung der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung der mobileObjects GmbH. Es obliegt dem Käufer bzw. Bestellers, sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.
  6. Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden (so genannte Links), ist die mobileObjects GmbH für deren Inhalt nicht verantwortlich und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.
  7. Die mobileObjects GmbH ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers zu anonymisieren um diese für eigene Zwecke zu verarbeiten oder in anonymisierter Form zu übermitteln.
  8. Der  Kunde  hat  das  Recht,  der  Verwendung  der  anonymisierten  Daten  für  eigene  Zwecke  der mobileObjects GmbH oder der Übermittlung in anonymisierter Form jederzeit zu widersprechen. Zudem ist der Kunde berechtigt, Auskunft der bei der mobileObjects GmbH gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der  Daten  zu  fordern.  Der  Kunde  kann  den  Datenschutzbeauftragten  unter datenschutz@mobileobjects.de oder unter Oliver Baldner c/o bITs GmbH, Detmolder Straße 204, 33100 Paderborn, erreichen. Des Weiteren steht dem Kunden ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

§ 13 Antikorruption

Die  Zusammenarbeit  zwischen  dem  Kunden  und  der  mobileObjects  GmbH  soll  auf  objektiven  und nachvollziehbaren  Kriterien  beruhen  und  darf  nicht  durch  die  Gewährung  oder  Annahme  persönlicher Vorteile  wie  unangemessene  Geschenke  oder  unangemessene  Einladungen  in  unlauterer  Weise beeinflusst  werden.  Der  Kunde  wird  Mitarbeitern  der  mobileObjects  GmbH  daher  keine  persönlichen Vorteile  anbieten  oder  gewähren,  die  eine  unlautere  Beeinflussung  von  Geschäftsvorgängen  und  –entscheidungen beabsichtigen oder dazu geeignet sind.

§ 14 Sonstiges

  1. Der Käufer bzw. Besteller ist nicht berechtigt, mit der mobileObjects GmbH geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit der mobileObjects AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der mobileObjects GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
  2. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

Stand: 31.08.2023