Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der mobileObjects GmbH und Unternehmern oder Verbrauchern deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit Vertragsabschluss anerkennen.
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ferner den Verkauf und die Lieferung von Hardware, insbesondere Mobilfunkgeräten, Zubehör, SIM Karten, sowie Ersatzteilen (nachfolgend insgesamt „Endgeräte“ genannt) durch die mobileObjects GmbH. Sämtliche Kaufverträge zwischen der mobileObjects GmbH und dem Käufer kommen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Eigenen Bedingungen des Käufers oder Bestellers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mobileObjects GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.
- Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der mobileObjects GmbH schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
- Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Verbraucher im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot
- Angebote sind freibleibend, es sein denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
- Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen auch durch Mitarbeiter werden erst bindend mit ihrer schriftlichen Bestätigung.
- Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn sie von der mobileObjects GmbH schriftlich als solche bezeichnet werden.
- Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten unterliegen aufgrund der fortschreitenden Entwicklung Änderungen. Die Angaben sind daher nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- Die mobileObjects GmbH behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
§ 3 Preise
- Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich netto ab Sitz der mobileObjects GmbH in Büren. Hinzu kommen Auslieferungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Mehrwertsteuer. Bei Nachbestelllungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung.
- Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist die mobileObjects GmbH berechtigt, eine entsprechende Berichtigung der Preise vorzunehmen, soweit es sich um Handelsgeschäfte bzw. Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die innerhalb von vier Monaten nach Bestellung abgewickelt werden, ist die mobileObjects GmbH für diesen Zeitraum an die bestätigten Preise gebunden. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.
§ 4 Lieferung
- Die mobileObjects GmbH ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Garantie verstehen sich diese Angaben jedoch nur als annähernd. Sie stehen ferner
mobileObjects GmbH
Im Mersch 52
D-33165 Lichtenau
Kontakt
Tel.: +49 (0)5292 / 89891 0
Fax: +49 (0)5292 / 89891 20
E-Mail: info@mobileObjects.de
Web: www.mobileObjects.de
Geschäftsführer Karl-Heinz Kolle
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 16618
USt.-ID: DE215727962
Steuer Nr.: 339/5976/2829
unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten bzw. Hersteller. - Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen übrigen nicht von der mobileObjects GmbH zu vertretenden Umständen um eine angemessene Frist.
- Die Liefer- bzw. Leistungsfrist gilt gegenüber Unternehmern auch dann als eingehalten, wenn der Auftragsgegenstand nach Anzeige der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach einer Woche abgerufen bzw. abgeholt wird. Verzögert sich die Lieferung bzw. Abnahme infolge von Umständen, die der Käufer bzw. Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, sofern er Unternehmer ist, nach Ablauf von einer Woche ab Bekanntgabe der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft an gerechnet, die bei der mobileObjects GmbH oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer bzw. Besteller über. Bleibt der Käufer bzw. Besteller, soweit er Unternehmer ist, nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme länger als 2 Wochen in Rückstand, so ist die mobileObjects GmbH nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Der Versand erfolgt nach der freien Wahl der mobileObjects GmbH. Die Transportgefahr geht mit
Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer bzw. Bestellers über. Die Lieferung
erfolgt in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers
bzw. Bestellers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher
Vereinbarung. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs. - Der Käufer bzw. Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer- bzw. Leistungstermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die mobileObjects GmbH auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die mobileObjects GmbH in Verzug. Der Käufer bzw. Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer bzw. Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der mobileObjects GmbH vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Schadensersatz gemäß § 4 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Käufer bzw. Besteller nur verlangen, wenn der mobileObjects GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber Verbrauchern haftet die mobileObjects GmbH auch im Falle der leichten Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt sich die Haftung auf höchstens 10% des Kaufpreises.
- Sofern es sich bei dem Käufer bzw. Besteller um einen Unternehmer handelt, ist die mobileObjects GmbH zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Abnahme
- Der Käufer bzw. Besteller ist verpflichtet, falls im Angebot aufgeführten Positionen storniert oder nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Angebotsannahme abgenommen werden eine Stornogebühr in Höhe von 25% der jeweiligen Angebotsposition zu zahlen. Nach dem Ablauf einer dem Käufer bzw. Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist ist die mobileObjects GmbH dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Von der mobileObjects GmbH auftragsgemäß gelieferte und installierte Produkte wird der Käufer bzw. Besteller unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Käufer bzw. Besteller unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Käufer bzw. Besteller die Abnahme, hat er der mobileObjects GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der mobileObjects GmbH ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Käufer bzw. Besteller die Abnahme nicht verweigern.
§ 6 Dauer und Kündigung des Vertrags
Als Beginn der Leistungsverpflichtung (Nutzungsbeginn) wird die Freischaltung des Kundenportals vereinbart. Der Vertrag wird für mindestens 24 Monate abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieser Zeit automatisch um weitere 12 Monate sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt ist. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf die Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr gegeben sein.
§ 7 Gewährleistung
- Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Ist der Käufer bzw. Besteller Verbraucher, gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Leistet die mobileObjects GmbH oder der Hersteller eines durch die mobileObjects GmbH vertriebenen Produkts eine Garantie, die darüber hinausgeht, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Diese Garantie geben wir in vollem Umfang an unsere Käufer bzw. Besteller weiter.
- Die mobileObjects GmbH liefert die Endgeräte nach dem jeweiligen Stand der Technik und in der vom Hersteller angebotenen Form. Sie behält sich für den Käufer zumutbare Veränderungen vor, die den wesentlichen Inhalt der Leistung unberührt lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt und der Verbesserung der Funktionalität dienen.
- Dem Käufer bzw. Besteller ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die mobileObjects GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
- Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind, leistet die mobileObjects GmbH wie folgt Gewähr:
a) Die mobileObjects GmbH gewährleistet, dass die Software der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht.
b) Der Käufer bzw. Besteller hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden.
c) Die mobileObjects GmbH behält sich vor, Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Falls die mobileObjects GmbH Mängelbeseitigung durch Änderung der Leistung vornimmt, wird die mobileObjects GmbH den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht in für den Käufer bzw. Besteller wesentlichen Aspekten ändern. Der Käufer bzw. Besteller wird die mobileObjects GmbH bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen.
d) Der Käufer bzw. Besteller kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
e) Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit der Leistung ist der Rücktritt ausgeschlossen. - Werden vom Käufer bzw. Besteller oder von Dritten Veränderungen an der Software oder den Endgeräten vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Käufer bzw. Besteller weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
- Der Käufer bzw. Besteller ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
- Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist die mobileObjects GmbH zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Käufer bzw. Bestellers nicht zumutbar.
- Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von der mobileObjects GmbH gelieferten Gegenstände/Leistungen/Software zurückzuführen sind, insbesondere für verlorene oder defekte Datenbestände, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche des Käufer bzw. Bestellers gegen die mobileObjects GmbH und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
- Die mobileObjects GmbH übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch unausgesprochen, für Handbücher und die darin beschriebene Software/Endgeräte, ihre Qualität, Durchführbarkeit/Funktion, Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck oder Ihre Verkäuflichkeit. Das Risiko für Qualität und Durchführbarkeit liegt allein beim Käufer. In keinem Fall ist die mobileObjects GmbH haftbar für irgendwelche direkt oder indirekt verursachten oder folgenden Schäden, die aus der Verwendung der Software/Hardware oder des Handbuches entstehen, selbst wenn die mobileObjects GmbH auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
- Bei den Produkten der mobileObjects GmbH handelt es sich um komplexe Software. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Installation durch besonders geschultes Personal erfolgt. Ist dies nicht der Fall, so kann die mobileObjects GmbH keine Gewähr für ein ordnungsgemäßes Funktionieren übernehmen.
- Für Fehler und falsche Informationen in den FMS Daten oder Lenk- und Ruhezeiten die fahrzeugseitig auftreten, sowie Fehlern bei den GPS Signalen kann die mobileObjects GmbH nicht belangt werden.
- Bei der Verwendung von eigenen SIM Karten übernimmt die mobileObjects GmbH keine
Verantwortung bei Überschreitung des vertraglich festgelegten Datenvolumens. Auf die notwendige und ausschließliche Verwendung von SIM Karten mit begrenzten Datenvolumen bzw. Datenpooling wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
§ 8 Fälligkeit und Zahlung
- Ist der Kaufpreis nicht sofort, sondern auf Rechnung zahlbar so ist der Rechnungsbetrag 8 Tage nach Rechnungsdatum beim Käufer bzw. Besteller fällig, d.h. der Rechnungsbetrag muss spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum einem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Die mobileObjects GmbH weist darauf hin, dass der Käufer bzw. Besteller auch ohne Mahnung bei Nichtzahlung bzw. bei Rücklastschriften fälliger Rechnungsbeträge gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.
- Die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren (SingleEuroPaymentsArea) gilt als vereinbart. Der Vertrags- partner der mobileObjects GmbH erteilt ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat. Hierzu gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch die mobileObjects GmbH in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 2 (zwei) Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/ „Prenotification“). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner im Zeitraum zwischen der Erstellung der Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften und/oder Korrekturbelege erhalten hat bzw. einzelne Transaktionen storniert wurden. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Rechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Vertragspartner der mobileObjects GmbH das SEPA -Mandat als Rahmenmandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt hat, der Kunde für jedes Vertragsverhältnis vereinbarungsgemäß eine gesonderte Rechnung -und entsprechend eine gesonderte Vorabinformation – erhält, jedoch die jeweiligen Rechnungsbeträge das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus beiden Rechnungen) eingezogen. Der Vertragspartner ist verpflichtet für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch die mobileObjects GmbH eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Vertragspartner im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
- Die Annahme von Schecks und Wechsel erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung, in jedem Falle nur erfüllungshalber, d.h., die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- oder Scheckbetrag dem Konto der mobileObjects GmbH unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
- Gerät der Käufer bzw. Besteller mit Zahlungen in Verzug, ist die mobileObjects GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der Mehrwertsteuer zu fordern. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank, sofern der Käufer Verbraucher ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Dem Käufer bzw. Besteller bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- Schuldet der Käufer bzw. Besteller der mobileObjects GmbH mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Käufer bzw. Besteller keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
- Kommt der Käufer bzw. Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld – auch gestundete Forderungen - sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Gleiches gilt, wenn der mobileObjects GmbH eine ungünstige Finanzlage des Käufers bzw. Bestellers bekannt wird.
- Der Käufer bzw. Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Ist der Käufer bzw. Besteller Verbraucher, so stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu. - Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände, sowie Änderungen von Anschriften sind der mobileObjects GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für Änderungen nach Fakturierung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- erhoben. Ferner berechtigen Sie die mobileObjects GmbH nach ihrer Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertragsleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
- Die Rechnung wird per E-Mail an den Nutzer übersandt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Die mobileObjects GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Endgeräten, Gegenständen und Programmträgern sowie das Nutzungsrechte an der darauf enthaltenen Software bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Sofern die mobileObjects GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erhebt, ist der Käufer bzw. Besteller verpflichtet, mobileObjects GmbH von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freizustellen, die mobileObjects GmbH nicht bei den pfändbaren Dritten hereinholen kann.
- Ist der Käufer bzw. Besteller Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der mobileObjects GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Käufer bzw. Besteller die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
- Der Käufer bzw. Besteller hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die mobileObjects GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Käufer bzw. Besteller tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die mobileObjects GmbH ab. Die mobileObjects GmbH nimmt die Abtretung an.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers bzw. Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist mobileObjects GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers bzw. Bestellers zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Käufer bzw. Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die mobileObjects GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
- Bei einem Rücknahmerecht der mobileObjects GmbH gemäß vorstehendem Absatz ist die mobileObjects GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Käufer bzw. Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Käufer bzw. Besteller hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der mobileObjects GmbH den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Käufers bzw. Bestellers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, auch in Wechsel- oder Schecksachen, ist der Sitz der mobileObjects GmbH.
- Gerichtsstand ist, sofern der Käufer bzw. Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Paderborn.
- Dies gilt auch, wenn der Käufer bzw. Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 11 Schutzrechte Dritter
Der Käufer bzw. Besteller verpflichtet sich, die mobileObjects GmbH von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software, Softwareteilen und Endgeräten unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die mobileObjects GmbH auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die mobileObjects GmbH ist berechtigt, auf Grund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen der Software, Softwareteilen und Endgeräte auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
§ 12 Datenschutz
- 1. Die mobileObjects GmbH erhebt die Daten des Käufers bzw. Bestellers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DS-GVO.
- Soweit keine gesetzlichen Vorschriften die weitere Verwendung, insbesondere die Aufbewahrung der Daten verlangen oder die ausdrückliche Erlaubnis durch Gesetz oder Ihre Einwilligung vorliegt, werden erfasste Daten zum Ende des Vertragsverhältnisses gelöscht.
- Die mobileObjects GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Die mobileObjects GmbH weist jedoch darauf hin, dass es bei Online-Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die die mobileObjects GmbH keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der mobileObjects GmbH für solche Verstöße nicht besteht.
- Sofern ein Download von Informationen aus dem Online-Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur selbst genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte ist unzulässig. Sämtliche Angaben und Informationen im Rahmen des Online-Angebotes sind unverbindlich.
- Sofern die Inhalte der Internetseiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt die Verwendung der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung der mobileObjects GmbH. Es obliegt dem Käufer bzw. Bestellers, sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.
- Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden (so genannte Links), ist die mobileObjects GmbH für deren Inhalt nicht verantwortlich und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.
- Die mobileObjects GmbH ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers zu anonymisieren um diese für eigene Zwecke zu verarbeiten oder in anonymisierter Form zu übermitteln.
- Der Kunde hat das Recht, der Verwendung der anonymisierten Daten für eigene Zwecke der mobileObjects GmbH oder der Übermittlung in anonymisierter Form jederzeit zu widersprechen. Zudem ist der Kunde berechtigt, Auskunft der bei der mobileObjects GmbH gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der Kunde kann den Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@mobileobjects.de oder unter Oliver Baldner c/o bITs GmbH, Detmolder Straße 204, 33100 Paderborn, erreichen. Des Weiteren steht dem Kunden ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
§ 13 Antikorruption
Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der mobileObjects GmbH soll auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien beruhen und darf nicht durch die Gewährung oder Annahme persönlicher Vorteile wie unangemessene Geschenke oder unangemessene Einladungen in unlauterer Weise beeinflusst werden. Der Kunde wird Mitarbeitern der mobileObjects GmbH daher keine persönlichen Vorteile anbieten oder gewähren, die eine unlautere Beeinflussung von Geschäftsvorgängen und –entscheidungen beabsichtigen oder dazu geeignet sind.
§ 14 Sonstiges
- Der Käufer bzw. Besteller ist nicht berechtigt, mit der mobileObjects GmbH geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit der mobileObjects AG geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der mobileObjects GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
- Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
- Die Vertragssprache ist deutsch.
Stand: 31.08.2023